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Abrechnung bei sekundär heilenden Wunden

Die Unterdruck-Wundtherapie (NPWT) ist eine empfehlenswerte Versorgung für Patienten, bei denen
aufgrund wund- oder patientenspezischer Risikofaktoren unter einer Standardwundbehandlung keine
ausreichende Heilung zu erwarten ist. Die NPWT hilft Wunden schneller zu schließen und ist einfach zu
handhaben. Sie wird extrabudgetär mit einer zusätzliche Sachkostenpauschale vergütet.

 

Zusatzpauschale für die Behandlung und/oder den Verbandswechsel mit der Unterdruck-Wundtherapie
Neue GOP 02314 = 135 Punkte

Obligater Leistungsinhalt

1. Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt

2. Anlage und/oder Wechsel eines Systems zur Unterdruck-Wundtherapie im unmittelbaren Anschluss an eine ambulante Wundversorgung

Fakultativer Leistungsinhalt

Einweisung des Patienten in die Pumpenbedienung – interdisziplinäre Abstimmung, Einstellen der Pumpe, Behälterwechsel (Wundsekret)

1 x am Behandlungstag = 15,02 €

Leistungsbezogene Kostenpauschalen für Sachkosten bei der Unterdruck-Wundtherapie   

40901 abrechenbar mit 02314

Kostenpauschale Sachkosten bei einer Wundfläche bis einschließlich 20 cm2 




= 65,49 € je Behandlungstag

40902 abrechenbar mit 02314

Kostenpauschale Sachkosten bei einer Wundfläche >20 cm2 




= 71,39 €
je Behandlungstag

40903 abrechenbar mit 02314

Kostenpauschale für Vakuumpumpe 

 

= 47,54 € je Kalendertag

 

Berechnungsbeispiel

für eine 28-tägige Versorgung mit zwei Verbandwechseln pro Woche bei einer Wundgröße bis 20 cm²

Ziffer 02314: 15,02 € x 8 Behandlungstage =    120,16 € +
Ziffer 40901: 65,49 € x 8 Behandlungstage =    523,92 € +
Ziffer 40903: 47,54 € x 28 Kalendertage = 1.331,12 € +
Gesamt = 1.975,20 €

 

Sekundärer Wundverschluss*

Zur Abrechnung der NPWT beim intendierten sekundären Wundverschluss wird die GOP 02314
(135 Punkte/15,02 Euro) in den EBM-Abschnitt 2.3 (kleinchirurgische Eingriffe) aufgenommen. Die GOP
kann neben operativ tätigen Fachärztinnen und Fachärzten auch von weiteren Fachgruppen berechnet
werden. Die Vergütung erfolgt zunächst extrabudgetär.

 

Sachkosten

Für die bei der primären und sekundären Unterdruck-Wundtherapie anfallenden Sachkosten wurden
außerdem vier leistungsbezogene Kostenpauschalen (GOP 40900 bis 40903) in den neuen EBM-Abschnitt
40.17 eingeführt. Die Finanzierung der Kostenpauschalen erfolgt zunächst außerhalb der
morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV).

 

Abrechnung bei primär heilenden Wunden

Belegarzt Belegarzt Ambulant operierender Arzt  
Zuschlag zum Eingriff des Abschnittes 36.2 für Anlage einer UnterdruckWundtherapie Zuschlag zu einem Eingriff des Abschnittes 31.2 für Anlage einer Unterdruck-Wundtherapie Leistungsbezogene Kostenpauschalen für die Sachkosten bei der Unterdruck-Wundtherapie
Neue GOP 36401 Neue GOP 31401 40900
68 Punkte 68 Punkte  
Obligater Leistungsinhalt Obligater Leistungsinhalt  
• Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt  
Fakultativer Leistungsinhalt Fakultativer Leistungsinhalt Abrechenbar mit 31401
• Einweisung des Patienten in die Pumpenbedienung im zeitlichen Zusammenhang mit der Operation • Einweisung des Patienten in die Pumpenbedienung im zeitlichen Zusammenhang mit der Operation  
• Einstellen der Pumpe • Einstellen der Pumpe  
Einmal pro Behandlungstag Einmal pro Behandlungstag Je Leistung
7,12 € 7,56 € 430,67€

Die Gebührenordnungsposition 31401 ist nur bei Patienten berechnungsfähig, bei denen aufgrund wund-
oder patientenspezifischer Risikofaktoren unter einer Standardwundbehandlung keine ausreichende
Heilung zu erwarten ist.

Primärer Wundverschluss*

Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses stehen nun auch die neuen Gebührenordnungspositionen
(GOP) und die Höhe der Vergütung fest. Die Unterdruck-Wundtherapie für den primären Wundverschluss
wird danach über die GOP 31401 (68 Punkte/7,56 Euro) und die GOP 36401 (68 Punkte/7,56 Euro) abgebildet.

Die GOP sind als Zuschlag zu einem Eingriff des EBM-Abschnitts 31.2 (ambulante Operationen)
beziehungsweise 36.2 (belegärztliche Operationen) einmal am Behandlungstag berechnungsfähig. Die
Finanzierung erfolgt – als Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens – dauerhaft außerhalb
der MGV und somit extrabudgetär zu festen Preisen.

Die neuen Leistungen zum primären Wundverschluss können nur operativ tätige Fachärztinnen und
Fachärzte abrechnen. Auf die Aufnahme eines OPS-Kodes für die Unterdruck-Wundtherapie in den
Anhang 2 zum EBM wurde verzichtet, da die Anlage des entsprechenden Verbandes beim intendierten
primären Wundverschluss Bestandteil der Schnitt-Naht-Zeit des Haupteingriffes ist.

Sachkosten

Für die bei der primären und sekundären Unterdruck-Wundtherapie anfallenden Sachkosten wurden
außerdem vier leistungsbezogene Kostenpauschalen (GOP 40900 bis 40903) in den neuen EBM-Abschnitt
40.17 eingeführt. Die Finanzierung der Kostenpauschalen erfolgt zunächst außerhalb der MGV.

 * Quelle: https://www.kbv.de/html/ebm.php

 

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